Beratungsförderung
Apotheken können Fördergelder für die Einführung oder Aktualisierung eines QM Systems oder z.B. für die Beratung im Bereich Datenschutz erhalten. Die Förderung erfolgt durch das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Die Förderanträge müssen vor der Auftragserteilung und dem Beginn der Beratung gestellt werden. Auf diese Weise wird von Anfang an sichergestellt, dass die später durchgeführte Beratung förderungsfähig ist. Dementsprechend haben bisher alle von mir beratenen Apotheken, welche die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag fristgerecht und vollständig eingereicht haben, die beantragte Beratungsförderung erhalten.
Zu beachten ist jedoch, dass insbesondere die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Beratungsförderung zu erhalten: Die Beratung muss durch einen bei der BAFA registrierten und geprüften Berater durchgeführt werden und Apotheken können nur dann gefördert werden, wenn sie seit 01.01.2023 noch keine Beratungsförderung erhalten oder den in der Tabelle unten aufgeführten, maximalen Zuschuss noch nicht ausgeschöpft haben.
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie. Daher können Apotheken, die bereits vor diesem Zeitraum
Beratungsförderung erhalten haben, erneut Förderung beantragen, z.B. für die Aktualisierung des QMS oder ein Datenschutz-System.
Die Tabelle zeigt den Fördersatz und den maximaler Zuschuss zu den Beratungskosten für verschiedene Standorte in Deutschland:
Standort der beratenen Apotheke | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
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80 % | 2.800 € |
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50 % | 1.750 € |
Ich freue mich darauf, Sie bei allen Fragen des Qualitätsmanagements zu unterstützen. Kontaktieren Sie mich gerne , wenn Sie Fragen zur Beratungsförderung haben oder für weitere Informationen.